Weltweit

Montag, 19. Mai 2008

Freitag, 17. August 2007

Kredit+ Kredite+

Ein kredit+ (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit+) auf Zeit. Darlehnsverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für kredite+ dar. Durch den kredit+nehmer zurückzugewähren ist bei Geldkredit+en der Nennbetrag der kredit+ieren Geldsumme und bei Warenkredit+en eine der kredite+ieren Ware gleiche Ware. Da der kredit+nehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein kredit+ entgeltlich, sodass durch den kredit+nehmer nebst Rückgewähr des kredit+ierten Gegenstandes Zinsen zu zahlen sind.

Daneben bedeutet bei jemandem „kredit+ haben“ auch „etwas guthaben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kredit+würdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den kredit+ eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

kredit+e sind Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf Zeit. Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheiden sich alle Formen der kredit+e dadurch, dass der Mieter, Pächter und der Entleiher stets denselben Gegenstand zurückzugewähren haben. Daher ist ihnen nur eine Nutzung der Miet, - Pacht- oder Leihsache gestattet (Gebrauchsvorteile und bei der Pacht auch Ziehung der Früchte aus der Muttersache). Der kredit+nehmer erhält oder behält die vollständige sachrechtliche Herrschaftsgewalt über die kredit+iere Geldsumme oder Waren. Der kredit+nehmer ist in der Regel gegenüber dem kredit+geber auch nicht verpflichtet mit dem Geld oder der Ware in einer bestimmten Art und Weise zu verfahren.

Von der Miete, Pacht und Leihe unterscheidet sich ein kredite+ auch dadurch, dass eine Verpflichtung des kredit+gebers den kredite+ierten Gegenstand dem kredit+nehmer zur Verfügung zu stellen, im allgemeinen nicht besteht. So sind Stundungen häufig reine Kulanz. Auch Wechsel ist der Gläubiger einer Entgeltforderung nicht verpflichtet anzunehmen. Der Darlehnsvertrag ist je nach Rechtsordnung als gegenseitiger Vertrag oder als Realkontrakt ausgestaltet. Wird der Darlehnsvertrag als gegenseitiger Vertrag aufgefasst, ergibt sich durch den Abschluss eines Darlehnsvertrags für den Darlehnsgeber die Pflicht die vereinbarte Darlehnsvaluta dem Darlehnsnehmer zur Verfügung zu stellen (Theorie vom Konsensualvertrag, jetzt § 488 BGB). Nach der Theorie vom Realvertrag wird der Darlehnsvertrag erst mit Auszahlung der Darlehnsvaluta wirksam (§607 BGB a.F., §983 ABGB oder römisches Recht).

Versicherung+

Alfred Manes definiert versicherung+ als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung versicherung+ eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Der versicherung+ liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Die Vorteile dieser gemeinsamen versicherung+ Tragung werden durch das Gesetz der großen Zahlen beschrieben, welches besagt, dass bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang (oder dem erwarteten Durchschnitt) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den Durchschnitt nimmt gesetzmäßig, beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz ab. Demnach gleichen sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs um so mehr aus, je größer das Kollektiv ist. Dieser Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch das Risiko des Pool-Versagens, also das der Pool nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, immer kleiner. Ein großer Pool braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge für Verlustfälle, als ein kleiner Pool oder gar ein Individuum für sein eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv, dass Risiken für alle Beteiligten günstiger abgesichert werden können, als dies individuell möglich wäre.

Ein Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von z.B. € 100.000. Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1% in jedem Jahr. Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schützen, müsste der Hausbesitzer ständig € 100.000 als Reserve verfügbar haben. Dieses ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von z.B. 4%, also € 1.000 pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des Hauses jedes Jahr € 1.000, selbst wenn das Haus nicht abbrennt. Tun sich hingegen 100.000 Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit Gesamtkosten von € 10.000.000. Dies kostet aber, verteilt auf alle 100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur € 100. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereitstellen bereit stellen, doch beträgt dies bei ausreichender Sicherheit z.B. nur € 10.000.000. Selbst wenn man für dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, z.B. 20%, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von € 20. Damit würde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur € 120 kosten, statt € 1.000 bei individueller Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der versicherung+ dem reinen Erwartungswert des Schadens von € 100 an.

Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch versicherung+ machte überhaupt erst den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum erst eine effektive Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des versicherung+swesens verbunden.

Zwischen einem reinen Risikoausgleichspool und einem privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten versicherung+ bestehen aber zwei Unterschiede: 1) Der versicherung+ erhebt von den versicherung+snehmern einen fest vereinbarten Preis, für ggf. höhere Schäden haftet der versicherung+. 2) Der versicherung+ bildet Eigenmittel, mit denen er Schwankungen ausgleichen kann, die nicht von den Beiträgen gedeckt sind, und damit können auch in solch ungünstigen Fällen die versprochenen Leistungen erbracht werden.

Klingelton+

ist im Allgemeinen ein Signalton, der von einer klingelton+ erzeugt wird. Im Speziellen ist eine digitalisierte Audiodatei gemeint, die von Mobiltelefonen bei einem ankommenden Anruf abgespielt wird. Als Vorlage dienen häufig populäre Melodien, aber auch "lustige" Sprüche und (obszöne) Geräusche. Dieser Artikel beschreibt diese spezielle Bedeutung.

Aus der klingelton+ Idee, zur Unterscheidung verschiedener Telefone und klingelton+ die Melodien einstellbar zu machen, hat sich ein eigener Wirtschaftszweig zur Vermarktung von Klingeltönen entwickelt, dessen Umsätze einen beträchtlichen Teil der Musikindustrie ausmachen. Marktführer in Deutschland und in Europa ist die Firma Jamba!.
Inhaltsverzeichnis

Gewöhnlich wird als Quelle für einen klingelton+ bei Mobiltelefonen eine MIDI-Datei (Dateiendung .mid oder .midi) verwendet. Es enthält kodiert eine Abfolge von Codes für Länge und Höhe und Charakteristik von Einzeltönen (Noten) eines Instruments oder mehrerer Instrumente.

Herstellereigene Formate

Viele Mobiltelefone, insbesondere ältere, die keine polyphonen Klingeltöne abspielen können, verwenden eigene Formate. Hierzu gehören u. a.

* Nokring (Nokia Ring Tone Transfer Language (RTTL)): Dieses Format hat sich zu einem Quasi-Standard für den Austausch von Klingeltönen entwickelt.
* iMelody und der Vorgänger eMelody (Siemens, Ericsson): Offener Standard der IrDA

Diese Formate sind für die Darstellung von Klingeltönen zugeschnitten und unterstützen daher genau die dazu notwendigen Features (beispielsweise teilweise keine Polyphonie). Der Vorteil liegt darin, dass diese Formate in einer kompakten ASCII-Darstellung bestehen, so dass sich Klingeltöne in diesen Formaten via SMS versenden lassen.

Eine neuere Möglichkeit, die noch nicht von allen Mobiltelefonen unterstützt wird, ist die Verwendung des MP3-Formates. Dieses Verfahren wird oft auch leicht irreführend als Real Music bezeichnet (hat nichts mit dem RealPlayer-Dateiformat zu tun). Im Gegensatz zu MIDI-Dateien werden hier keine Einzeltöne, sondern nahezu das komplette von Menschen wahrnehmbare Klangspektrum abgebildet (Datenreduzierte CD-Qualität). MP3-Dateien können je nach verwendeter Bitrate wesentlich größer sein als MIDI-Dateien. Die Dekodierung dieser Dateien ist wesentlich aufwändiger als bei anderen klingelkompatiblen Formaten, sodass leistungsfähigere Endgeräte notwendig sind.

Bei neuen Handys ist es auch möglich klingelton+ Videos als klingelton+ abzuspielen.

DSL+

dsl+ unterscheidet sich von einer herkömmlichen Internetverbindung über analoge Telefonanschlüsse (POTS) oder ISDN dadurch, dass für die Datenübertragung ein weitaus größerer Frequenzbereich genutzt wird, was eine vielfach höhere Geschwindigkeit ermöglicht; die Reichweite des Signals ist durch dieses große Frequenzband jedoch stark eingeschränkt, so dass bereits in der Ortsvermittlungsstelle das Signal weiterverarbeitet ((de)moduliert) werden muss.

Bei den üblicherweise für die Privatkunden-Vermarktung vorgesehenen dsl+-Varianten wie Adsl+ wird der für die Festnetztelefonie verwendete Frequenzbereich ausgespart, womit dsl+ parallel zum normalen Telefon genutzt werden kann. Fax, analoges Telefon oder ISDN stehen auch während des dsl+-Betriebs zur Verfügung. Dadurch ergeben sich neue Anwendungen, denn der Internet-Zugang ist nun wie bei einer Standleitung stets verfügbar.

Zwischen dem dsl+-Modem des Kunden und der nur wenige Kilometer entfernten Vermittlungsstelle wird das analoge dsl+-Signal über die Telefonleitung übertragen. Der dsl+-Multiplexer dsl+AM wandelt (demoduliert) das analoge Signal in ein digitales Signal, bzw. wandelt in der Gegenrichtung ein digitales Signal in ein analoges um. Das digitale Signal wird über eine breitbandige Glasfaseranbindung vom dsl+AM zu einem Konzentrator (dsl+-AC, BB-PoP) und von dort in den Backbone des Providers übertragen.

Durch hohe Kapazität der Backbone-Anbindung kann die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) besser ausgenutzt werden als bei analoger oder ISDN-Datenübertragung, da die Daten nicht mehr über das herkömmliche Telefonnetz übermittelt werden müssen. Bei dsl+ wirken verbesserte Modulationsverfahren und die Nutzung einer größeren Bandbreite (Details unten).

dsl+-Verbindung (vereinfacht):

Während ISDN in erster Linie für die Telefonie mit mehreren Nutzkanälen über die selbe Amtsleitung genutzt wird, in zweiter Linie aber auch zur gleichzeitigen Telefonie bei bestehender Schmalband-Internetverbindung, ist Adsl+ (Asymmetrisches dsl+: große Bandbreite in Richtung Nutzer, kleine Bandbreite in Richtung Internet) die erste Technologie, die Netzbetreiber für den schnellen Internet-Zugang von Privatkunden installiert haben.

ISDN hat somit im Privatkundenbereich einen Konkurrenten durch dsl+ erhalten, denn mit Adsl+ kann auch in Verbindung mit einem analogen Festnetzanschluss - wie bei ISDN - gleichzeitig über den selben Teilnehmeranschluss gesurft und telefoniert werden, wobei die Internetverbindung wesentlich schneller als bei einem schmalbandigen ISDN-Internetzugang ist.

Sdsl+ (symmetrisches dsl+, gleiche Bandbreite in Up- und Downstream-Richtung) kommt hauptsächlich für Geschäftskunden zum Einsatz, die auch schnelle Upload-Verbindungen benötigen, wird aber von Q-dsl+ home (vormals QSC) auch für Privatkunden vermarktet. Sdsl+ eignet sich aufgrund seiner hohen Reichweite auch zur Versorgung von Kunden mit langen Anschlussleitungen, die mittels dem in Deutschland verwendeten reichweitenschwachen Adsl+-over-ISDN nicht oder nur unzureichend versorgt werden können.

Detektiv+

Ein Detektiv+ (v. lat. detegere = entdecken, aufdecken) oder auch PrivatDetektiv+ oder Privatermittler ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.

Der Begriff PrivatDetektiv+ ist aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige PrivatDetektiv+e den Unterschied damit klarstellen wollen.

Heute wird der Begriff PrivatDetektiv+ eher als Unterscheidung vom sog. WirtschaftsDetektiv+ verstanden. Ein Detektiv+ kann freiberuflich oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.

Deutsche Detektiv+e genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende.

Detektiv+e arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.

Bei der Beauftragung eines Detektiv+s kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv+ in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektiv+e keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.

Die Beauftragung eines Detektiv+s stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektiv+e werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.

Überwiegend wird der Detektiv+ jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, z.B. Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.